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Bad Vöslau Die offizielle Website der Stadtgemeinde Bad Vöslau

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Stadtgemeinde Bad Vöslau

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ARCHIV: Kindergartenjahr 2012/2013

Einschreibung und Anmeldung vom 23. bis 27. Jänner im Rathaus

Die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2012/2013 findet in der Woche vom 23. bis 27. Jänner 2012 im Rathaus Bad Vöslau statt. Die Anmeldung ist nur für jene Kinder notwendig, die noch keinen NÖ Landeskindergarten in Bad Vöslau besuchen. Dieser Termin dient nur zur Erfassung der Daten, das Kind muss zu diesem Termin nicht mitkommen. Die Vorstellung des Kindes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im jeweiligen Kindergarten, zu der Sie eine gesonderte Einladung bekommen. Formulare erhalten Sie in der Bürgerservicestelle und in der Allgemeinen Verwaltung zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Ebenso im unter Onlineformulare.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeinde Bad Vöslau, Frau Lielacher (Tel. 02252/76 161-16) oder Herrn Klingelmayer (Tel. 02252/76 161-14).

Aufnahmevoraussetzungen

Alle in Bad Vöslau mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder, die zu Beginn des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet haben (und wo auch mindestens ein Elternteil in Bad Vöslau gemeldet ist) kommen für die Aufnahme in Frage. Sollte nach Aufnahme aller Dreijährigen noch Betreuungsplätze in den Gruppen frei sein, können Kinder im Alter zwischen 2,5 und 3 Jahren aufgenommen werden. Eine Aufnahme während des laufenden Kindergartenjahres ist zu bestimmten Terminen möglich, hängt aber von den vorhandenen Plätzen ab.

Vormittag kostenlos

Der Besuch des Kindergartens ist vormittags kostenlos. Für eine Nachmittagsbetreuung fallen je nach Dauer der Betreuung Kosten in der Höhe von bis zu € 80,– an. Die eventuelle Teilnahme am Mittagessen ist in diesen Kosten nicht enthalten. Als Materialgeld („Bastelbeitrag“) werden monatlich € 15,- eingehoben.

Welcher Kindergarten?

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau ist bemüht, bei der Einteilung der Kindergartenplätze auf die Entfernung „Wohnort-Kindergarten“ sowie auf besondere familiäre Umstände Rücksicht zu nehmen. Ein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten kann jedoch nicht geltend gemacht werden. Alle Kindergärten in Bad Vöslau bilden gemeinsam einen Kindergartensprengel.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

In NÖ besteht seit 2009 die gesetzliche Verpflichtung, dass Kinder im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten besuchen müssen. Die Verpflichtung besteht für den halbtätigen Besuch und ist kostenlos. Bitte beachten Sie die gesetzliche Bestimmung bei der Anmeldung Ihres Kindes. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus Bad Vöslau.

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