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Bad Vöslau Die offizielle Website der Stadtgemeinde Bad Vöslau

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Bauanzeigen

Anzeigepflichte Vorhaben

Auch „kleinere Bauarbeiten" bedürfen einer vorherigen Meldung (Bauanzeige) an die Baubehörde. Wenn von der Baubehörde innerhalb von 8 Wochen keine Untersagung erfolgt, dann darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen. Das Recht zur Ausführung eines anzeigepflichtigen Vorhabens erlischt, wenn mit seiner Ausführung nicht binnen 2 Jahren ab der Übermittlung der Bauanzeige begonnen worden ist.

Mit der 15. Novelle der NÖ Bauordnung 1996 gelten ab 30.01.2013 teilweise neue Bestimmungen !

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