Bad Vöslau, Die offizielle Website der
Stadtgemeinde Bad Vöslau
Die Fertigstellung
Bauende und Benützung
Ist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben fertig gestellt, so hat dies der Bauherr der Baubehörde unaufgefordert zu melden. Folgende Unterlagen sind erforderlich (beispielhafte Aufzählung):
- Fertigstellungsanzeige
- Lageplan
- Bauführerbescheinigung
- Auflistung von anzeigepflichtigen Abweichungen
- Bestandspläne
- Befunde und Atteste laut Baubewilligungsbescheid
Downloads
Formulare und Vorlagen als Beilage zur Fertigstellungsmeldung: