Infos für Veranstalter

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Event in Bad Vöslau veranstalten möchten. Seitens der Stadtgemeinde stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Damit Ihr Event ein Erfolg wird.

Im Anschluss finden Sie einen Leitfaden, der Sie bei der Organisation Ihrer Veranstaltung bestmöglich unterstützen soll!


1. Zu allererst gilt es abzuklären, ob Ihre Veranstaltung unter die Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes fällt. Denn dann müssen gewisse gesetzliche Vorgaben und Fristen eingehalten werden. Hier geht’s zum NÖ Veranstaltungsgesetz:

>>> NÖ Veranstaltungsgesetz

2. Sollte Ihre Veranstaltung unter das Gesetz fallen, benötigen Sie sicherlich eine passende Räumlichkeit.

>>> Veranstaltungsräume in Bad Vöslau

3. Bevor die Veranstaltung stattfindet, muss diese bei der Stadtgemeinde angemeldet werden.

>>> Anmeldeformular

4. Sofern es Eintrittskarten gibt werden diese rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der Tourist Info der Stadtgemeinde kostenfrei gelocht. Dies gilt auch für etwaige Plakate.

5. Wenn Sie Ihre Plakate an den Litfaßsäulen und Plakatständern der Stadtgemeinde anbringen möchten sollten sie Ihre Drucksorten bis 3 Wochen vor der Veranstaltung bei der Tourist Info vorbeibringen.
Derzeit gibt es im gesamten Ortsgebiet 8 Litfaßsäulen sowie 40 Plakatständer. Für die Plakatierung sind nur Plakate in den Formaten DIN A1, DIN A2 und DIN A3 geeignet. Die Plakate werden 2 Wochen vor der Veranstaltung angebracht und danach überklebt bzw. entfernt. Es können maximal 20 Stück Plakate pro Veranstaltung in DIN A1 entgegen genommen werden.

Format A1 / A2

1 Stk

20 Stk

Nettoentgelt

0,79

15,80

5% Werbeabg.

0,04

0,80

20% Ust.

0,17

3,40

Gesamt

1,00

20,00

Format A3

1 Stk

20 Stk

Nettoentgelt

0,47

9,40

5% Werbeabg.

0,03

0,60

20% Ust.

0,10

2,00

Gesamt

0,60

10,00

Bitte beachten Sie, dass eigenmächtiges und widerrechtliches Plakatieren straffällig ist und zu einer Anzeige führt.

6. Sofern es Eintrittsgelder oder andere Geldleistungen gibt, bitten wir im Anschluss an die Veranstaltung, bei der Finanzabteilung die Lustbarkeitsabgabe zu entrichten. Diese beträgt 10% bzw. 20% je nach Art der Veranstaltung.

>>> Verordnung zur Lustbarkeitsabgabe in der Stadtgemeinde Bad Vöslau

7. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bad Vöslauer Veranstaltung im Veranstaltungskalender auf dieser Homepage anzulegen.

>>> Hier geht’s zur Eingabemaske

8. . Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bad Vöslauer Veranstaltung im monatlich erscheinenden Stadtanzeiger zu bewerben. Wenn es eine „klassische“ Veranstaltung wie z.B. ein Ball oder ein Vereins-Fest ist, so senden Sie bitte einen Textvorschlag an stadtgemeinde@badvoeslau.at. Solche Ankündigungen werden gerne im redaktionellen Teil kostenlos angekündigt. Wenn Sie jedoch darüber hinaus noch ein klassisches Inserat in der Gestaltung Ihrer Wahl im Stadtanzeiger schalten wollen, so finden Sie dafür Tarife und weiter Informationen hier:

>>> Bestellformular