Kundmachung der öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt gemäß § 34 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 in der derzeit geltenden Fassung, den Bebauungsplan abzuändern. Der Entwurf über die Änderungen wird gemäß § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von
20. April 2026 bis 01. Juni 2026
zu den Öffnungszeiten im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau (2. Stock) zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt bzw. können unter nachfolgendem Link online eingesehen werden.
Verfahren 2026/1: Änderung BPL
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.