Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Bebauungsvorschriften
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt gemäß § 34 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 in der derzeit geltenden Fassung, den Bebauungsplan im Hinblick auf die Bebauungsvorschriften abzuändern. Der Entwurf über die Änderungen wird gemäß § 33 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von
14. Juli 2025 bis 25. August 2025
im Rathaus der Stadtgemeinde Bad Vöslau (2. Stock) zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt bzw. kann unter nachfolgendem Link online eingesehen werden.
Verfahren 2025/2: Änderung des Bebauungsplanes
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.