Kundmachung der öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt gem. §25 bzw. §34 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 i.d.g.F. das Örtliche Raumordnungsprogramm und den Bebauungsplan der Stadtgemeinde in einigen Punkten abzuändern. Die Entwürfe über die Änderungen sind dabei über einen verlängerten Zeitraum von 8 Wochen, in der Zeit von
01. Dezember 2025 bis 26. Jänner 2026
zu den Öffnungszeiten im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau (2. Stock) zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt bzw. können unter nachfolgendem Link online eingesehen werden.
Verfahren 2025/3: Änderung ÖROP und BPL
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.