Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien zu entnehmen. Anträge können vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden.
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