Blumau-Neurißhof – geringfügige Beschäftigung
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ GemeindeBedienstetengesetz 2025, LGBl. Nr. 15/2024 in der derzeit geltenden Fassung, vorerst befristet auf die Dauer von sechs Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert.
Aufgaben
Sie übernehmen die Reinigung diverser Räumlichkeiten der Gemeinde (Gemeindeamt, Bauhof, Veranstaltungssaal) und stehen als Aushilfe auch zur Unterstützung im Kindergarten zur Verfügung.
Anforderungen
- Besitz der Österr. Staatsbürgerschaft oder Mitglied eines EU- oder EWRStaates
- Unbescholtenheit – einwandfreies Vorleben
- persönliche, insbesondere die gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
- bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- bzw. Ersatzdienst
- Eine gewisse Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ist gefragt
- Führerschein der Klasse B
Ihre schriftliche Bewerbung ist mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto) ab sofort bei der Gemeinde
2602 Blumau-Neurißhof
Anton Rauch Platz 4a
oder per Email gemeinde@blumau-neurisshof.gv.at einzureichen.