Auf dieser Seite
Generelle Informationen
Wenn der Abbruch eines Gebäudes oder Gebäudeteiles auf Ihrem Grundstück beabsichtigt wird, ergibt sich entweder eine Melde-, Anzeige oder Bewilligungspflicht.
- Meldepflicht: Abbruch eines Gebäudes, das sich nicht in einer Schutzzone befindet und nicht an die Grundgrenze angebaut ist,
- Anzeigepflicht: Abbruch eines Gebäudes, das sich in einer Schutzzone befindet und nicht an die Grundgrenze angebaut ist,
- Bewilligungspflicht: Abbruch eines Gebäudes, das an eine Grundgrenze angebaut ist (unabhängig davon, ob in einer Schutzzone oder nicht).
So gehen Sie vor
- Bei Meldepflicht: Ausfüllen des Formulars Meldung gemäß § 16 NÖ Bauordnung 2014
und Übermittlung im Original an die Stadtgemeinde Bad Vöslau - Bei Anzeigepflicht: Ausfüllen des Formulars Bauanzeige gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014
und Übermittlung im Original an die Stadtgemeinde Bad Vöslau - Bei Bewilligungspflicht: Ausfüllen des Formulars Bauansuchen gemäß § 14 NÖ Bauordnung 2014
und Übermittlung im Original an die Stadtgemeinde Bad Vöslau
Zusätzlich können die Unterlagen auch per Mail (bauamt@badvoeslau) übermittelt werden.
Zuständige Stelle
Stadtbauamt
Rathaus Bad Vöslau
Rathaus Bad Vöslau
Wir sind für Sie da
Termine nur nach telefonsicher Vereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- Bei Meldepflicht: Lageplan (1-fach) mit gelb markiertem Gebäude oder Gebäudeteil
- Bei Anzeigepflicht: Lageplan mit gelb markiertem Gebäude oder Gebäudeteil, kurze Beschreibung des Vorhabens (jeweils 2-fach)
- Bei Bewilligungspflicht: Einreichplan und Baubeschreibung, verfasst von einem hiezu berechtigten Planverfasser (3-fach)