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Generelle Informationen
Das Verfahren und die Grundlagen zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, bestehend aus dem Örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan, oder zur Änderung des Bebauungsplanes sind im NÖ Raumordnungsgesetz 2014 normiert.
In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchigen Auflagefrist am Stadtbauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Änderungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes
Aktuell keine Änderungsverfahren
Änderungen des Bebauungsplanes
Änderung des Bebauungsplanes Verfahren 2026/1-BPL
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau