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Generelle Informationen
Das Verfahren und die Grundlagen zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes, bestehend aus dem Örtlichen Entwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan, oder zur Änderung des Bebauungsplanes sind im NÖ Raumordnungsgesetz 2014 normiert.
In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchigen Auflagefrist am Stadtbauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Änderungen des Örtlichen Raumordnungsprogrammes
Aktuell liegen keine Änderungspunkte zur öffentlichen Auflage vor.
Änderungen des Bebauungsplanes
Aktuell liegen keine Änderungspunkte zur öffentlichen Auflage vor.
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau
DI Martin Rella