Aufschließungszonen

Auf dieser Seite

Generelle Informationen

Eine Aufschließungszone ist eine Fläche, die im Flächenwidmungsplan bereits als Bauland ausgewiesen ist, aber noch nicht sofort bebaut werden kann.

Die Bebauung wird erst dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können zum Beispiel eine ausreichende Verkehrserschließung, die Herstellung notwendiger Infrastruktur oder andere für eine geordnete Siedlungsentwicklung erforderliche Maßnahmen zählen.

Welche Voraussetzungen konkret erfüllt werden müssen, wird für die jeweilige Aufschließungszone festgelegt. Sind diese erfüllt, kann der Gemeinderat die Aufschließungszone – gegebenenfalls auch nur teilweise – zur Bebauung freigeben.

Aufschließungszonen ermöglichen es der Stadt, die Entwicklung neuer Baugebiete schrittweise und abgestimmt auf Infrastruktur, Verkehr und Siedlungsentwicklung zu steuern.

Aufschließungszonen in Bad Vöslau

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau finden sich über die unterschiedlichen Baulandwidmungen verteilt mehrere Aufschließungszone.

Die Zone sowie die konkreten Freigabebedingungen stellen sich dabei wie folgt dar:

Bauland Agrargebiet

Zonen BA-A1, -A2, -A3 und -A4

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke.
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.

Bauland Betriebsgebiet

Zonen BB-I-A1 und -A4

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke in Abstimmung mit der Stadtgemeinde.
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.

Zonen BB-I-A2, -A3 und -A5

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke in Abstimmung mit der Stadtgemeinde.
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone, inkl. eventueller Ausfahrtsverbote – jedenfalls auf die B212.

Bauland Kerngebiet

Zonen BK-A1 und A2

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens, wahlweise als geladener Architekturwettbewerb oder im Rahmen eines Kooperativen Planung­sverfahrens, zur Erlangung eines städtebaulichen und freiraum­planerischen Planungsentwurfes inkl. eines integrativen Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes nach Maßgabe der Zielsetzungen und Intentionen des Quartiersentwicklungskonzeptes „Stadtquartier Nord – die Vöslauer Perlenkette“ im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Bad Vöslau.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.

Bauland Wohngebiet

Zone BW-3WE-A2

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.
  • Durchführung eines Qualitätwettbewerbes zur Erörterung der architektonischen Ausgestaltung einer Bebauung im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Bad Vöslau.

Zonen BW-2WE-A2, -A4, -A5, A7, -A8, -A9, -A11 und -A12

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.

Zone BW-A6

  • Vorlage eines Vertrages der betroffenen Grundeigentümer über die Neuordnung der Grundstücke
  • Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Infrastruktur.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.
  • Errichtung und Bepflanzung eines Lärmschutzwalles auf der Parzelle 398/2 im Bereich der Widmung Grünland Grüngürtel zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung.

Bauland Sondergebiet

Zone A1

  • Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu einer integrierten Entwicklung das gesamten Grundstücks. Im Kern stehen sowohl Fragen nach der konkreten Architektur, wie nach ökonomisch tragfähigen Nutzungskonzepten im Umgang mit dem Hotel, einem Neubau und dem Park.
  • Durchführung eines Qualitätwettbewerbes zur Erörterung der architektonischen Ausgestaltung einer möglichen Ergänzungsbebauung im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Bad Vöslau.
  • Erstreckung der Regelungen des Bebauungsplanes auf den Bereich der freizugebenden Aufschließungszone.

Zuständige Stelle

DI Martin Reisner

Baudirektor

DI Nicole Tobiaschek

Baureferentin

DI Karin Müller

Baureferentin

Wir sind für Sie da