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Generelle Informationen
Die Ausstellung der ersten Geburtsurkunden erfolgt bei dem Standesamt, welches für den Geburtsort zuständig ist. Jede weitere Geburtsurkunde können Sie bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.
Für Personen die vor dem 1.1.1939 geboren sind, ist das jeweilige Pfarramt am Geburtsort zuständig. Bei Personen die ab dem 1.1.1939 geboren sind, ist jedes Standesamt in Österreich zuständig.
Falls der Personenstandsfall nicht Sie persönlich betrifft, wird geprüft, ob Sie berechtigt sind die Urkundenausstellung zu beantragen
So gehen Sie vor
- Bitte erkundigen Sie sich vor dem Weg zum Standesamt telefonisch, ob alle erforderlichen Daten, die für die Ausstellung einer Geburtsurkunde erforderlich sind, schon im Personenstandsregister erfasst wurden.
Zuständige Stelle
Standesamt
Rathaus Bad Vöslau
Rathaus Bad Vöslau

Andreas Grotka

Wir sind für Sie da
Montag
08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Die Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgt unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
Kosten
- Wenn sie den Antrag persönlich einbringen entstehen hierfür keine Gebühren.
- Die Gebühr für einen schriftlichen Antrag beträgt 14,30 Euro.
- Die Geburtsurkunde ist anlässlich der Geburt gebührenfrei.
- Für jede Geburtsurkunde die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wird fallen Gebühren in Höhe von 9,30 Euro an.