Lebensbestätigung

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Generelle Informationen

ÖsterreicherInnen, die Pensionen aus dem Ausland beziehen, müssen meist einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einbringen.

Zuständige Stelle

Elfriede Lielacher

Leiterin des Standesamtes

Andreas Grotka

Wir sind für Sie da

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung müssen Sie persönlich anwesend sein. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Formular Ihres Pensionsversicherungsträgers
  • Einen Lichtbildausweis

Kosten

  • Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist gebührenpflichtig.