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Generelle Informationen
- Beim Anmelden Ihres Wohnsitzes erhalten Sie eine Meldebestätigung (umgangssprachlich auch „Meldezettel“).
- Haben Sie Ihre Meldebestätigung verloren oder ist diese nicht mehr lesbar, erhalten Sie im Meldeamt einen Nachdruck.
Bitte beachten Sie:
Die Bestätigung der Meldung ist ein amtliches Dokument. Die Anfertigung eines Nachdrucks ist mit Kosten (Bundesgebühr und Bundesverwaltungsabgabe) verbunden. Daher wird empfohlen, das Originaldokument nicht weiterzugeben, sondern stets Kopien anzufertigen. Die Bundesgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine einfache Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online via oesterreich.gv.at (Digitale Services) anzufordern. Voraussetzung hierfür ist eine gültige ID-Austria sowie eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking). Hier ist nur die Bundesverwaltungsabgabe zu leisten.
Die Anforderung der einfachen Meldebestätigung online ist ausschließlich für die der ID-Austria zugehörige Kennung möglich.
So gehen Sie vor
- Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst beantragen.
- Sie müssen persönlich beim Meldeamt erscheinen.
- Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau
Birgit Jeitler
Wir sind für Sie da
Kosten
Schriftliche Meldebestätigung:
- Bundesgebühr: 21,00 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe: 3,00 Euro
Elektronischer Antrag mit ID Austria:
- Eingabegebühr: 13,00 Euro
- Bundesverwaltungsabgabe: 3,00 Euro