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Generelle Informationen
Die Änderungen bzw. Bestellungen können nur durch den Besitzer der Liegenschaft durchgeführt werden.
Bei Nicht- oder Abbestellung einer Biotonne verpflichten sich die Bewohner sämtliche organische Abfälle (Biomüll) aus Haus und Garten eigenständig zu Kompost zu verarbeiten.
In die Restmülltonne dürfen nur mehr Abfall, der komplett biogen- und problemstoff-frei ist entsorgt werden. Die Bewohnern nehmen zur Kenntnis, dass die Restmülltonne dbzgl. fallweise kontrolliert werden können.
Sollten Teile des Bioabfalles über den Restmüll entsorgt werden, ist gem. NÖ. Abfallwirtschaftsgesetz mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen.
Zuständige Stelle
Umwelt, Verkehr & Infrastruktur
Rathaus Bad Vöslau
Rathaus Bad Vöslau
Ing. Walter Panstingl

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