Rechnungsabschlüsse & Berichte

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2. Nachtrags-Voranschlag 2025

Der Entwurf des 2. Nachtrags-Voranschlages 2025 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 08.09.2025 bis 22.09.2023 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2 Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich eingebracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 2. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 25.09.2025 um 19:00 Uhr im Stadtamt, Sitzungssaal statt.

Bad Vöslau, am 08.09.2025
Der Bürgermeister: Christian Flammer

2. Nachtrags-Voranschlag 2025 (PDF)

Nachtrags-Voranschlag 2025

Der Entwurf des 1. Nachtrags-Voranschlages 2025 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 10.06.2025 bis 24.06.2023 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2 Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich einge¬bracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 1. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 26.06.2025 um 19:00 Uhr im Stadtamt, Sitzungssaal statt.

Bad Vöslau, am 10.06.2025
Der Bürgermeister: Christian Flammer

1. Nachtrags-Voranschlag 2025 (PDF)

Rechnungsabschluss 2024

Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2024 liegt gemäß § 83, Abs. 5., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 10.03.2025 bis 24.03.2025 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2024 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.

Gemäß § 84 NÖ Gemeindeordnung wird der Rechnungsabschluss 2024 über das Programm „Offener Haushalt“ www.offenerhaushalt.at in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.

Rechnungsabschluss 2024 [PDF, 3.2 MB]

Rechnungsabschluss 2023

Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2023 liegt gemäß § 83, Abs. 5., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 04.03.2024 bis 18.03.2024 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2023 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.

Gemäß § 84 NÖ Gemeindeordnung wird der Rechnungsabschluss 2023 über das Programm „Offener Haushalt“ www.offenerhaushalt.at in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.

Rechnungsabschluss 2023 Band 1 [PDF, 2.0 MB]

Nachtrags-Voranschlag 2023

Der Entwurf des 1. Nachtrags-Voranschlages 2023 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 12.06.2023 bis 26.06.2023 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2 Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich einge¬bracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 1. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 29.06.2023 um 19:00 Uhr im Stadtamt, Sitzungssaal statt.

Bad Vöslau, am 07.06.2023
Der Bürgermeister: Christian Flammer

1. Nachtrags-Voranschlag 2023 (PDF)

Voranschlag 2023

Der Entwurf des Voranschlages 2023 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 14.11.2022 bis 28.11.2022 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2. Stock zur allgemeinen Ein­sicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich einge­bracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über Haushaltsbeschluss und Voranschlag findet am Donnerstag den 15.12.2022 um 19:00 Uhr im Stadtamt, Sitzungssaal, statt.

Voranschlag 2023  (PDF)

Bad Vöslau, am 10.11.2022
Der Bürgermeister: DI Christoph Prinz

Die Daten können Sie auch unter „Offener Haushalt“ einsehen.

Nachtrags-Voranschlag 2022

Der Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2022 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 29.8.2022 bis 12.9.2022 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2 Stock zur allgemeinen Ein­sicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich einge­bracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 1. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 22.9.2022 um 19:00 Uhr im Stadtamt, Sitzungssaal statt.

Bad Vöslau, am 25.8.2022

Der Bürgermeister
DI Christoph Prinz

Nachtrags-Voranschlag 2022 (PDF)

Rechnungsabschluss 2021

Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2021 liegt gemäß § 83, Abs. 2., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 07.3.2022 bis 21.3.2022 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2020 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.
Gemäß § 84 NÖ Gemeindeordnung wird der Rechnungsabschluss 2021 über das Programm „Offener Haushalt“ www.offenerhaushalt.at  in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
Vorbericht Rechnungsabschluss 2021 (PDF)

Rechnungsabschluss Band 1_2021 (PDF)

Voranschlag 2022

Der Entwurf des Ergebnisvoranschlages und Finanzierungsvoranschlages 2022 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 16.11.2021 bis 30.11.2021 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2 Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich eingebracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über Haushaltsbeschluss und Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag findet am Donnerstag den 09.12.2021 um 19:00 Uhr im Kursalon/No.3, statt.

Voranschlag 2022 (PDF)

Die Daten können Sie auch unter „Offner Haushalt“ einsehen.

1. Nachtrags-Voranschlag 2021

Der Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2021 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 30.8.2021 bis 13.9.2021 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2. Stock zur allgemeinen Ein­sicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich einge­bracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 1. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 23.9.2021 um 19:00 Uhr im Kursalon statt.

Bad Vöslau, am 26.8.2021
Der Bürgermeister
DI Christoph Prinz

Nachtrags-Voranschlages 2021

Kundmachung
Der Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2020 liegt zwei Wochen in der Zeit vom 7.9.2020 bis 18.9.2020 während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2 Stock zur allgemeinen Ein-sicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich eingebracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über Haushaltsbeschluss und Voranschlag findet am Donnerstag den 24.9.2020 um 19:00 Uhr im Kursalon statt.

Bad Vöslau, am 1.9.2020
Der Bürgermeister: DI Christoph Prinz

Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2020 (PDF)

Zuständige Stelle

Nina Weichselbaumer

Leiterin der Finanzverwaltung

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