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Generelle Informationen
Bei der Bad Vöslau Card handelt es sich um eine Servicekarte der Stadtgemeinde Bad Vöslau, durch welche unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausstellung einer Bad Vöslau Card kann in der Bürgerservicestelle des Rathauses beantragt werden.
Derzeit wird das System auf einen neuen Kartentypus sowie eine digitale Verwaltungsplattform umgestellt, weshalb zwischenzeitlich weiße Berechtigungskarten ausgeben werden. Inhaber einer gültigen Bad Vöslau Card werden im Vorfeld der Umstellung schriftlich informiert bzw. werden die neuen Karten automatisch zugesandt.
Wer kann eine Bad Vöslau Card beantragen?
Die Ausstellung einer Bad Vöslau Card erfolgt in Abhängigkeit vom Kartentyp, wobei unterschiedliche Nachweise vorzulegen sind.
Kartentypen und Anspruchsvoraussetzungen
Keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Bad Vöslau Card haben
- Gewerbliche Unternehmen, ausgenommen es steht im öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde
- Eigentümer ausschließlich landwirtschaftlicher Grundstücke im Gemeindegebiet ohne Wohnsitz in der Gemeinde
- Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke im Gemeindegebiet ohne Wohnsitz in der Gemeinde
Pro Person bzw. berechtigte Institution kann die Ausstellung maximal einer BV-Card beantragt werden. Dies gilt auch für Personen, die sowohl in Bad Vöslau gemeldet sind als auch Eigentümer bzw. Miteigentümer einer oder mehrerer Liegenschaften sind.
Die erstmalige Ausstellung einer Bad Vöslau Card kann persönlich zu den Öffnungszeiten in der Bürgerservicestelle im Rathaus beantragt werden.
Die Bad Vöslau Card ist nicht übertragbar.
Serviceleistungen der Bad Vöslau Card
Was kostet die Bad Vöslau Card?
Bei der erstmaligen Ausstellung einer Bad Vöslau Card ist eine Bearbeitungsgebühr von einmalig € 20,– zu leisten. Die Karte muss jährlich verlängert werden.
Nach erfolgter Aktivierung der Karte können die unterschiedlichen Servicedienstleitungen freigeschalten werden.
Serviceleistungen mit Nutzungsentgelt:
- Zugang zur Altstoffsammelstelle: € 12,– pro Jahr (max. 52 Einfahren – jährliche Verlängerung erforderlich)
Serviceleistungen mit Guthaben:
- Fahrten mit dem City-Taxi
- Mittagessen in den öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen
Details zu den Serviceleistungen selbst entnehmen Sie bitte der Serviceübersicht auf dieser Seite.
Geltungsdauer und Verlust
Die Geltungsdauer der Bad Vöslau Card variiert je nach Kartentyp:
Einwohnerkarte
Gültig für die Dauer eines aufrechten Haupt- oder Nebenwohnsitzes im Gemeindegebiet von Bad Vöslau.
Eigentümerkarte
Gültig für die Dauer der (Mit-)Eigentümerschaft an einer bebauten oder unbebauten Liegenschaft in Bad Vöslau, ausgenommen landwirtschaftliche Flächen. Der Nachweis des Eigentums muss bei der Antragstellung durch einen aktuellen Grundbuchauszug erbracht und alle fünf Jahre erneuert werden.
Institutionenkarte
Gültig für die Dauer der ordnungsgemäßen Führung der Institution mit Sitz in Bad Vöslau gemäß dem Vereinsregister des Bundesministeriums für Inneres (BMI).
Gästekarte
Gültig für die Dauer des Aufenthalts in einem Beherbergungsbetrieb in Bad Vöslau, maximal jedoch drei Wochen.
Bitte beachten Sie!
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder bei Wegfall der Ausstellungsvoraussetzungen wird die Bad Vöslau Card automatisch deaktiviert und werden die zugehörigen Daten gelöscht. Nach dem Löschen der Daten ist bei erneutem Vorliegen der Ausstellungsvoraussetzungen eine Neuausstellung der Bad Vöslau Card erforderlich. Eine „Reaktivierung“ ist nicht möglich.
Etwaige vorhandene Guthaben bleiben erhalten und können in der Bürgerservicestelle im Rathaus ausgezahlt werden.
Die Zufahrt zur Altstoffsammelstelle ist bis zum Ablauf der Zufahrtsberechtigung (maximal ein Jahr) weiterhin möglich, eine Verlängerung dieser Berechtigung ist jedoch nicht möglich.
Verlust
Im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung der Bad Vöslau Card kann ein Duplikat ausgefertigt werden. Dabei werden etwaige vorhandene Guthaben und Zugangsberechtigungen übertragen und bisher ausgefolgte Karten deaktiviert.
Für die Ausfertigung eines Duplikates ist eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– zu leisten.
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau
Ingrid Leh
Denise Tretthann