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Generelle Informationen
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Wenn sich ihr Wohnsitz in Österreich befindet ist für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises jedes Standesamt in Österreich zuständig.
Liegt ihr Wohnsitz nicht in Österreich ist die österreichische Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes zuständig.
So gehen Sie vor
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Bitte erkundigen sie sich vor dem Besuch am Standesamt ob alle relevanten Daten bereits im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister vorhanden sind.
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau

Andreas Grotka

Wir sind für Sie da
Erforderliche Unterlagen
Bitte erkundigen sie sich bei ihren Wohnsitzstandesamt ob die erforderlichen Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister bereits erfasst sind.
Kosten
- Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises im Zuge der Geburt ist gebührenfrei.
- Für jeden Staatsbürgerschaftsnachweis der zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wird fallen Gebühren in Höhe von €45,00 an.