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Generelle Informationen
Förderrichtlinien
- Örtliche Vereine (Sitz und Tätigkeit in Bad Vöslau) können um Subvention ansuchen, wenn ihnen Kosten durch das Ausleihen eines Kleinbusses (Neunsitzer) zur Ausübung der Vereinstätigkeit entstehen.
- Der Bus muss bei einem gewerblichen Anbieter in Österreich ausgeliehen werden, eine Rechnung ist vorzulegen.
- Die Förderung beträgt 50 % des Bruttobetrages der Rechnung. Als Obergrenze der Förderung („Deckel“) gilt eine Summe von € 300,- pro Ausleih-Vorgang. Der Ausleih-Vorgang definiert sich durch einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum, in dem ein Bus angemietet wurde (z.B.: übers Wochenende vom 17. bis 19. Februar). Die Obergrenze gilt jedoch nicht für Kinder- und Jugendgruppen (unter 18 Jahre), diese werden mit 50% der vollen Rechnungssumme gefördert. Die Gesamtfördersumme ist pro Verein und Kalenderjahr mit € 1.000,00 begrenzt.
- Für die Förderung ist das Antragsformular auszufüllen und eine Kopie oder Scan der Rechnung zu übermitteln. Das Formular kann per Post oder Email an die Stadtgemeinde übermittelt werden.
- Eine Förderung ist immer nur in jenem Kalenderjahr möglich, in dem der Ausleih-Vorgang erfolgte.
- Die Förderung kann nur per Banküberweisung auf ein vom Antragsteller bekannt gegebenes Konto erfolgen.
- Die Förderrichtlinien werden als Grundsatzbeschluss vom Gemeinderat beschlossen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständige Stelle
Allgemeine Verwaltung
Rathaus Bad Vöslau
Rathaus Bad Vöslau

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