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Generelle Informationen
Etwas verloren? Kein Grund zur Sorge. In vielen Fällen tauchen Fundstücke genau dort wieder auf, wo sie verloren wurden. Fragen Sie daher am besten direkt in Restaurants, Geschäften oder anderen Orten nach, die Sie zuletzt besucht haben. Viele gefundene Gegenstände bleiben zunächst vor Ort und werden erst später an das Fundamt weitergegeben. Das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Wird ein Fund im Fundamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau abgegeben, so wird dieser ins österreichweite Fundwesen Österreich eingetragen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit selbstständige nach Funden zu suchen oder einen Fundgegenstand einzumelden.
Trägt der Fundgegenstand einen Namen, kümmern wir uns um den Rest: Über das Zentrale Melderegister wird automatisch nach der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer gesucht, und Sie erhalten umgehend eine schriftliche Verständigung.
Bei telefonischen Anfragen sind darüber hinaus spezifisch Angaben über den Fundgegenstand zu machen:
- Mobiltelefone: die IMEI-Nummer oder die Seriennummer der SIM-Karte
- Elektronischen Geräten: Seriennummer
- Schlüssel: zumindest die Schlüsselnummer eines Ersatzschlüssels, Angaben zu Auffälligkeiten des Schlüsselanhängers
Für häufige Fundgegenstände, wie Schals, Hauben oder Brillen ersuchen wir Sie zwecks eine eindeutigen Identifizierung persönlich ins Fundamt in der Bürgerservicestelle im Rathaus Bad Vöslau zu kommen.
Kontaktstellen für Verluste in öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie vermuten Sie haben etwas in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren? So können Sie sich direkt an die jeweilige Fundstelle der Verkehrsbetriebes wenden:
- Lost & Found Fundbüros der ÖBB, Telefon: +43 1 93000 97 22 222, Online-Tool
- Buslinienverkehr Dr. Richard, Telefon: +43 1 33 100-355
- Westbahn, Telefon: +43 1 899 00
So gehen Sie vor
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben können Sie in der Bürgerservicestelle im Rathaus eine Verlustmeldung abgeben.
Bringen Sie dazu bitten einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Ebenso können auch gefundene Gegenstände in der Bürgerservicestelle abgegeben werden.
Der Verlust von Führerschein, Kfz-Zulassungsschein oder einer Kennzeichentafel muss bei der Polizei melden. Dort wird auch eine Verlustanzeigenbestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung gilt als zeitlich begrenztes Ersatzdokument.
Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.
Kosten
Mit Abgabe der Verlustmeldung erhalten Sie vom Fundamt eine Verlustmeldungsbestätigung.
- Für die Vorlage bei Versicherungen, Schulen, Hausverwaltung, usw.:
2,10 Euro (Bundesverwaltungsabgabe) - Ohne bestimmten Vorlagezweck:
16,40 Euro (Zeugnisgebühr: 14,30 Euro + Bundesverwaltungsabgabe 2,10 Euro)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit Online im Fundservice Österreich eine Verlustanzeige abzugeben.
Die Onlinemeldung ist so wie auch die Abgabe eines Fundgegenstandes kostenlos.
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau
Kontakt
Birgit Jeitler
Alexander Steinmeyer, BA
Denise Tretthann