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Generelle Informationen
Spätestens am Werktag nach der Untersuchung der verstorbenen Person muss der Tod beim Standesamt angezeigt werden. Dafür muss das Formular „Anzeige des Todes“ dem Standesamt übergeben werden. Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau und die Totenbescheinigung ausgestellt werden.
Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist. Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bad Vöslau ist zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen, die im Gemeindegebiet von Bad Vöslau und Sooß eintreten.
So gehen Sie vor
Nur bestimmte Personen müssen die Anzeige machen. Sie müssen das in einer bestimmten Reihenfolge tun. Stirbt jemand zum Beispiel im Krankenhaus, ist als Erstes die Leitung dort zur Anzeige verpflichtet.
Wenn die Person zu Hause verstorben ist, übernimmt in den meisten Fällen das Bestattungsunternehmen die Meldung und lässt die erforderliche Anzahl an Sterbeurkunden ausstellen.
Wenden Sie sich an die Bestattung Ihres Vertrauens, diese übernimmt für Sie gerne die Beurkundung beim zuständigen Standesamt.
Zuständige Stelle
Rathaus Bad Vöslau

Andreas Grotka

Wir sind für Sie da
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Bei Verheirateten bzw. Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
- eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)
Kosten
- Für die Ausstellung von Sterbeurkunden fallen Gebühren in Höhe von € 9,30 pro Urkunde an.