Werben in Bad Vöslau

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Generelle Informationen

Sie möchten gerne Ihre Veranstaltung oder Ihre Unternehmen im Gemeindegebiet von Bad Vöslau bewerben? Dafür stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Erfahren Sie hier, wie sie die digital Infoterminals bespielen, die Plakatflächen im Gemeindegebiet nutzen oder auch eine Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadtgemeinde platzieren können.

Folgendes Angebot steht Ihnen in Bad Vöslau zur Verfügung:

  • Digitale Infoterminals
  • Transparenthalterungen
  • Plakatständer & Litfaßsäulen
  • Online Veranstaltungskalender
  • Stadtanzeiger

Digitale Infoterminals

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau finden sich fünf Stück digitale Infoterminals, welche mit Touch-Funktion ausgestattet sind und zusätzlich als Infopoints fungieren.

  1. Schloßplatz / Stadtzentrum (55 Zoll, einseitig)
  2. Henriettenpark / Stadtzentrum (55 Zoll, einseitig)
  3. Badner Straße 89 / EKZ (75 Zoll, beidseitig)
  4. Brunngasse / Gainfarn Steinplatte (55 Zoll, einseitig)
  5. B212 – Berndorfer Straße / Forsthausstraße ((75 Zoll, beidseitig)

 

Transparenthalterungen

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau finden sich vier Stück Transparenthalterungen, in welchen Transparente im Format 3m x 1m eingehängt werden können.

  1. B212 – Kreuzung Industriestraße / Paitzriegelgasse (einseitig)
  2. Kreuzung Badner Straße / Zieglerstraße (beidseitig)
  3. Kreisverkehr Flugfeldstraße / Wiener Straße (beidseitig)
  4. Großauer Straße Höhe ONr. 44 / Spitalgasse (einseitig)

 

Plakatständer / Litfaßsäulen

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau finden sich vier Stück Transparenthalterungen, in welchen Transparente im Format 3m x 1m eingehängt werden können.

  1. B212 – Kreuzung Industriestraße / Paitzriegelgasse (einseitig)
  2. Kreuzung Badner Straße / Zieglerstraße (beidseitig)
  3. Kreisverkehr Flugfeldstraße / Wiener Straße (beidseitig)
  4. Großauer Straße Höhe ONr. 44 / Spitalgasse (einseitig)

 

Online-Veranstaltungskalender

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau finden sich vier Stück Transparenthalterungen, in welchen Transparente im Format 3m x 1m eingehängt werden können.

  1. B212 – Kreuzung Industriestraße / Paitzriegelgasse (einseitig)
  2. Kreuzung Badner Straße / Zieglerstraße (beidseitig)
  3. Kreisverkehr Flugfeldstraße / Wiener Straße (beidseitig)
  4. Großauer Straße Höhe ONr. 44 / Spitalgasse (einseitig)

 

Stadtanzeiger

Im Gemeindegebiet von Bad Vöslau finden sich vier Stück Transparenthalterungen, in welchen Transparente im Format 3m x 1m eingehängt werden können.

  1. B212 – Kreuzung Industriestraße / Paitzriegelgasse (einseitig)
  2. Kreuzung Badner Straße / Zieglerstraße (beidseitig)
  3. Kreisverkehr Flugfeldstraße / Wiener Straße (beidseitig)
  4. Großauer Straße Höhe ONr. 44 / Spitalgasse (einseitig)

 

So gehen Sie vor

  1. Klären Sie ab, ob Ihre Veranstaltung unter die Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes fällt. So dies der Fall ist, sind zusätzlich gesetzliche Vorgaben und Fristen einzuhalten.
  2. Melden Sie Ihre Veranstaltung zeitgerecht bei der Stadtgemeinde an. Nutzen Sie dazu das Anmeldeformular inkl. Checkliste & Jugendschutzhinweis.2. Sollte Ihre Veranstaltung unter das Gesetz fallen, benötigen Sie sicherlich eine passende Räumlichkeit.

Veranstaltungsräume der Stadtgemeinde Bad Vöslau

Weitere Veranstaltungsräume

3. Bevor die Veranstaltung stattfindet, muss diese bei der Stadtgemeinde angemeldet werden:

Anmeldeformular

4. Sofern es Eintrittskarten gibt werden diese rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der Tourist Info der Stadtgemeinde kostenfrei gelocht. Dies gilt auch für etwaige Plakate.

5. Wenn Sie Ihre Plakate an den Litfaßsäulen und Plakatständern der Stadtgemeinde anbringen möchten sollten sie Ihre Drucksorten bis 3 Wochen vor der Veranstaltung bei der Tourist Info vorbeibringen.
Derzeit gibt es im gesamten Ortsgebiet 8 Litfaßsäulen sowie 40 Plakatständer. Für die Plakatierung sind nur Plakate in den Formaten DIN A1, DIN A2 und DIN A3 geeignet.
Die Plakate werden 2 Wochen vor der Veranstaltung angebracht und danach überklebt bzw. entfernt. Es können maximal 15 Stück Plakate pro Veranstaltung in DIN A1 entgegen genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass eigenmächtiges und widerrechtliches Plakatieren straffällig ist und zu einer Anzeige führt.

 

Tarife

6. Sofern es Eintrittsgelder oder andere Geldleistungen gibt, bitten wir im Anschluss an die Veranstaltung,
bei der Finanzabteilung die Lustbarkeitsabgabe zu entrichten. Diese beträgt 10% bzw. 20% je nach Art der Veranstaltung.

>>> Verordnung zur Lustbarkeitsabgabe in der Stadtgemeinde Bad Vöslau

7. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bad Vöslauer Veranstaltung im Veranstaltungskalender auf dieser Homepage anzulegen.

>>> Hier geht’s zur Eingabemaske

8. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bad Vöslauer Veranstaltung im monatlich erscheinenden Stadtanzeiger zu bewerben.
Wenn es eine „klassische“ Veranstaltung wie z.B. ein Ball oder ein Vereins-Fest ist, so senden Sie bitte einen Textvorschlag
an stadtgemeinde@badvoeslau.at. Solche Ankündigungen werden gerne im redaktionellen Teil kostenlos angekündigt.
Wenn Sie jedoch darüber hinaus noch ein klassisches Inserat in der Gestaltung Ihrer Wahl im Stadtanzeiger schalten wollen,
finden Sie dafür Tarife und weiter Informationen hier:

>>> Bestellformular

Zuständige Stelle

Mag. (FH) Joelle Kussnow

Leiterin von Stadtmarketing, Tourismus & Events

Kerstin Preiß, B.Sc.

Stv. Abteilungsleiterin von Stadtmarketing, Tourismus und Events

Andrea Jenny, BA

Wir sind für Sie da