Wohnsitz an-/ab-/ummelden

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Generelle Informationen

Wer einen neuen Wohnsitz bezieht oder wechselt, hat dies innerhalb von 3 Tagen bei der Meldebehörde (Bürgerservice / Meldeamt) bekanntzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit Meldevorgänge mit einer gültigen ID Austria beim digitalen Amt durchzuführen.

Eine An- bzw. Ummeldung liegt vor, wenn…

  • erstmals in Österreich ein Wohnsitz angemeldet wird, bspw. bei Geburt, Zuzug aus dem Ausland, etc,.
  • der Wohnsitzwechsel innerörtlichen oder aus einer anderen Gemeinde in Österreich erfolgt.

Bei Personendatenveränderungen (Name, Geschlecht, Familienstand, etc.) wird eine neue „Bestätigung der Meldung“ ausgestellt. Bringen Sie dazu die erforderlichen Dokumente mit, die die Änderungen bezeugen (z. B. Heiratsurkunde oder Nachweis akademischer Grade).

Das erforderliche Formular „Meldezettel“ liegt in jedem Meldeamt auf bzw. finden Sie bei den Online-Formularen.

Abmeldung

Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden, passiert die Abmeldung am alten Hauptwohnsitz automatisch.

So gehen Sie vor

Der ausgedruckte Meldezettel muss persönlich im Meldamt abgegeben werden. Dieser kann aber auch vor Ort im Rathaus beantragt werden.

Zuständige Stelle

Johannes Reiser

Leiter des Melde- und Wahlamtes

Birgit Jeitler

Alexander Steinmeyer, BA

Wir sind für Sie da

Erforderliche Unterlagen

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
  2. amtlicher Lichtbildausweis
  3. Geburtsurkunde
  4. wenn vorhanden: alter Meldezettel
  5. bei ausländischen StaatsbürgerInnen: Reisedokument

Kosten

Für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes fallen keine Kosten an.