"Rathaus-Post" aus Bad Vöslau vom 14.9.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Bad Vöslau, Gainfarn und Großau!

Auf Grund der seit heute geltenden neuen Covid-19-Lockerungsverordnung ist nun im Rathaus Bad Vöslau WÄHREND DES PARTEIENVERKEHRS sowohl von Besuchern als auch von Mitarbeitern VERPFLICHTEND ein MNS zu tragen.
Alle anderen schon bisher geltenden Bestimmungen, wie z.B. das Einhalten eines Mindestabstandes von 1 Meter, die Zutrittsbeschränkungen zu den Abteilungen und die üblichen Hygienebestimmungen bleiben unverändert aufrecht.
Dies gilt für das Rathaus und für alle Außenstellen mit Parteienverkehr, so weit nicht andere Bestimmungen explizit andere Vorschriften enthalten (z.B. im Kindergarten oder der Schulde, wo eigene Regeln bestehen).