"Rathaus-Post" aus Bad Vöslau vom 6.5.2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Bad Vöslau, Gainfarn und Großau!
Gestern habe ich Sie über die Vorgangsweise bei den Kindergärten informiert, heute darf ich Sie über die vom Bildungs-Ministerium vorgesehene Vorgangsweise bezüglich „Hochfahren der Schulen“ informieren.
Hochfahren des Bildungssystems – Eckpunkte
Das Hochfahren des Bildungsbetriebs erfolgt in mehreren Etappen und auf Basis folgender Prinzipien: „Verdünnung“, „Schutz und Hygiene“ und „Leistungsbeurteilung mit Augenmaß“. Zusätzlich werden Empfehlungen für den elementarpädagogischen Bereich ausgesprochen.
Die Etappen bauen aufeinander auf.
Etappe 1 ab 4.5.2020
- Maturaklassen
- Abschlussklassen von BMS und BMHS
- Lehr-Abschlussklassen in den Berufsschulen
Diese Etappe läuft schon. Es war das Ziel, den Abschluss zu ermöglichen um damit für den weiteren Bildungsweg keine Zeit zu verlieren.
Etappe 2 ab 15.5.2020
- Alle Klassen der Primar- und Sekundarstufen I (Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS-Unterstufen)
- Sonderschulen
- Deutschförderklassen
Der 15.5.2020 gilt für Lehrerinnen und Lehrer als Vorbereitungstag in den Schulen. Es werden alle Vorkehrungen für die Aufnahme des Schulbetriebs getroffen. Es findet noch kein Unterricht statt! Dieser beginnt am 18.5.2020!
Etappe 3 ab 29.5.2020
- Alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II (AHS Oberstufe, BMS, BMHS, Berufsschulen)
- Polytechnische Schulen
Der 29.5.2020 gilt für Lehrerinnen und Lehrer als Vorbereitungstag in den Schulen. Es findet noch kein Unterricht statt. Der Unterricht beginnt am 3.6.2020!
Prinzip „Verdünnung“
- Im Rahmen der Etappen 2 und 3 gilt generell ein Schichtsystem. Dadurch soll die Anzahl der anwesenden Schüler/innen im Unterricht um 50 Prozent reduziert werden.
- Die jeweiligen Stundenpläne bleiben aufrecht, alle Fächer mit Ausnahme von Bewegung und Sport und Musikerziehung finden statt. Die durch Entfall dieser Fächer entstehenden Freistunden sollen für die Vertiefung anderer Fächer verwendet werden.
- Nachmittagsunterricht entfällt generell.
- Die Klassen werden in zwei Gruppen – „A“ und „B“ – geteilt.
- In der ersten Woche erhalten Schülerinnen und Schüler der Gruppe A an drei Werktagen – Montag bis Mittwoch – Unterricht. An den zwei weiteren Werktagen können Schülerinnen und Schüler der Gruppe A Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen. Schülerinnen und Schüler der Gruppe B werden Donnerstag und Freitag unterrichtet und können von Montag bis Mittwoch Betreuung in Anspruch nehmen.
- In der darauffolgenden Woche erhalten die Schülerinnen und Schüler der Gruppe B an drei Werktagen – von Montag bis Mittwoch – Unterricht und können bei Bedarf an zwei Werktagen die schulische Betreuung in Anspruch nehmen. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe A werden Donnerstag und Freitag unterrichtet und können von Montag bis Mittwoch schulische Betreuung in Anspruch nehmen.
Prinzip „Schutz & Hygiene“
Alle Hygieneauflagen sind in einem eigenen Hygienehandbuch zu COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammengefasst und bauen auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf.
Das Handbuch regelt die hygienischen Voraussetzungen bzw. Verhaltensweisen im Schulbetrieb und wurde von Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Bundesschulen als verbindlicher Erlass herausgegeben.
- Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude.
- Maskenpflicht für Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schülerinnen und Schüler während der Schulpausen.
- Während des Unterrichts haben Schülerinnen und Schüler keine Maske zu tragen.
- Maskenpflicht für alle Personen am Weg in die Schule oder nach Hause, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
- Genaue Richtlinien für Hygiene während der Prüfungen (z.B. SRDP), wie z. B. das regelmäßige Lüften, die Einhaltung von Abständen oder fixe Zeitintervalle für das Händewaschen, werden ebenfalls vorgeschrieben.
- Verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion an den Schulstandorten.
- Genaue Vorgaben für Abstände, die im Rahmen des Unterrichts in Klassen bzw. beim Aufenthalt in Schulgebäuden einzuhalten sind.
Grundsätzlich werden Risikogruppen durch das Gesundheitsministerium definiert. Bei individuellen Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern, am Standort tätigen Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiterem Personal, definiert das der jeweils zuständige Arzt. Dies gilt auch für Personen, die mit den genannten Gruppen in einem Haushalt leben. Personen, die Risikogruppen angehören, müssen nicht an die Schulen zurückkehren, außer es ist explizit von ihnen gewünscht.
Sollte es vereinzelt in Schulen vorkommen, dass auf Grund der räumlichen Gegebenheiten oder aus organisatorischen Gründen von diesen Regeln abgewichen werden muss, so wird Sie die Schule selbstverständlich umgehend informieren.
Risikogruppe
Schülerinnen und Schüler, die keiner Risikogruppe angehören, sich aber auf Grund der aktuellen Situation psychisch nicht in der Lage sehen, dem Unterricht beizuwohnen, gelten als entschuldigt. Sie müssen aber den Lernstoff, der in der Schule unterrichtet wird, eigenständig nachholen (analog zur Vorgehensweise, wenn eine Schülerin/ein Schüler erkrankt und Stoff nachholen muss).
Dankeschön!
Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Schul-DirektorInnen, LehrerInnen, dem Personal der Nachmittagsbetreuung und den Schulwarten – sowie natürlich bei den Krabbelstuben- und Kindergarten-Leiterinnen, Kindergarten-Pädagoginnen, Kinder-Betreuerinnen, Stützkräften und den Reinigungskräften - für den bisher gezeigten Einsatz in dieser schwierigen Zeit bedanken!
Bleiben Sie alle gesund und bleiben Sie zuversichtlich – sogar meine Kinder freuen sich zumindest schon ein wenig auf die Schule um ihre Freunde zu treffen.
Ihr Christoph Prinz