Schadenskommission nimmt Tätigkeit auf - Leitfaden
Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.
Zunächst ist der Schaden formlos bei der Gemeinde zu melden. Die Daten der geschädigten Person werden in der Folge in das Katastrophenbeihilfeprogramm eingegeben. Um die exakten Schäden beurteilen zu können sowie Ansprüche auf Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zu erhalten, müssen die Schäden von einer offiziellen Schadenskommission begutachtet und beurteilt werden.
Sie können im Vorfeld folgende Maßnahmen treffen (dies ist wahrscheinlich auch für Ihre private Versicherung relevant):
- Dokumentation der beschädigten Gebäudeteile und Gegenstände
- Fotos vom Schaden machen
- Beschreibung des Schadenshergangs
- Kostenschätzung des Gesamtschadens
Falls Sie Schäden an Ihrer Liegenschaft (Haus, Keller, Grundstück, Landwirtschaftliche Flächen, Forstwege, private Kläranlagen etc.) haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtgemeinde Bad Vöslau unter 02252/76161 und verlangen das Stadtbauamt oder Sie schicken ein E-Mail mit Ihrem Namen, Adresse und Telefonnummer sowie einer kurzen Schadensbeschreibung (E-Mail: stadtgemeinde@badvoeslau.at).
Wenn vorhanden, bitte bereits auch die Schadenshöhe und die Versicherungssumme bekannt geben, da diese Summen dem Katastrophenfonds gemeldet werden müssen. Der Besichtigungstermin der Schadenskommission wird ihnen dann telefonisch oder per E-Mail bekanntgegeben.