Änderung Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan - Auflage 2020 abgeschlossen

Die Gesamtüberarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan) und des Bebauungsplanes wurde durch das Amt der Land NÖ Landesregierung genehmigt und ist in Rechtskraft erwachsen.

Den gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie die Bebauungsvorschriften der Stadtgemeinde Bad Vöslau können sie auf unserer Homepage unter Örtliche Raumordnung abrufen.

Für Auskünfte zur Flächenwidmung und zu den Bebauungsbestimmungen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Bauamtes zu Verfügung.