Änderungsverfahren

Änderung Örtliches Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan in einigen Punkten abzuändern bzw. anzupassen.
In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchigen Auflagefrist (21. August bis 2. Oktober 2023), im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

  1. Erläuterungsbericht Bebauungsplan
  2. Bebauungsplan Verordnung
  3. Bebauungsplan
  4. Auflistung Änderungen Flächenwidmungsplan
  5. Erläuterungsbericht Flächenwidmungsplan
  6. Flächenwidmungsplan Verordnung
  7. Flächenwidmungsplan
  1. Kundmachung Änderung Bebauungsplan
  2. Kundmachung Änderung Flächenwidmungsplan