Änderungsverfahren
Änderung Örtliches Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan
Die Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan in einigen Punkten abzuändern bzw. anzupassen.
In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchige Auflagefrist (21. März bis 2. Mai 2023), im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.