Photovoltaik (PV)-Module
- Keine Übernahme am ASZ!
- PV Module gelten immer als Geräte für gewerbliche Zwecke!
- PV-Module müssen an befugte Entsorgungsfachbetriebe übergeben werden!
- Geräte für gewerbliche Zwecke sind von den Herstellern zurückzunehmen!
- Werden trotzdem PV Module angenommen, so kann der GVA Baden keine Entsorgung veranlassen, da wir hierzu nicht berechtigt sind!
- Achtung! Die Kosten der Entsorgung müssen vom Verursacher (Anlieferer, Übernehmer) getragen werden!
Unter PV Module sind jene Geräte (Module) gemeint, die zur Stromproduktion am Dach oder anderswo fix montiert sind!
Andere solarbetriebene Geräte gehören grundsätzlich zu den Elektro- u. Elektronikgeräten (Solarleuchte für Garten etc.) und daher zur EAG Sammlung.
Leider ist es in der Praxis noch immer so, dass es kein funktionierendes Rücknahmenetz der PV-Modul-Hersteller (Händler) gibt.