Eine Stadt drückt auf‘s Tempo

Tempo 30-Zonen in Bad Vöslau im gesamten Gemeindegebiet


Foto: Pixaby @Dirk Schumacher

UPDATE: Neue Infos aus dem Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2024 ist einstimmig der Beschluss gefasst worden, ein Ermittlungsverfahren zur möglichen Ausdehnung der Tempo-30-Zone einzuleiten. Ziel ist eine Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung in den Straßenzügen „Brunngasse-Kottingbrunnerstraße-Gerichtsweg“ gegeben sind. Um die fachlichen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen, wird ein Zweitgutachten zum bestehenden Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit eingeholt. Eine Beschlussfassung kann erst auf Grundlage der Ergebnisse dieses Ermittlungsverfahrens erfolgen. Parallel dazu soll bei der BH Baden als zuständige Verkehrsbehörde die Überprüfung und Errichtung von Schutzwegen an stark frequentierten Querungsstellen in obigen Straßenzügen beantragt werden.

Zusätzliche Details – das Info-Schreiben aus dem Gemeinderat, das Merkblatt zur 30km/h-Beschränkung auf Gemeindestraßen des Amtes der NÖ Landesregierung sowie die gesetzlichen Grundlagen – finden Sie untenstehend in der Rubrik „Wissenswertes“

Der Gemeinderat der Stadt Bad Vöslau hat in seiner Sitzung im März 2024 die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zonen beschlossen. Sie folgt damit dem Beispiel vieler anderer Städte wie etwa Bregenz, Leipzig oder Paris. Aber warum wurde dieser Beschluss gefasst? Wo gilt die neue Geschwindigkeitsbeschränkung? Und was soll sie bringen?

Die Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses bildet eine Empfehlung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV). Dieses renommierte, auf Unfallprävention spezialisierte Institut hat, in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung „Umwelt, Verkehr & Infrastruktur“, der Stadtgemeinde Bad Vöslau in einem eigens vorgelegten Konzept empfohlen, auch die restlichen Straßenzüge in reinen Wohngebieten (abseits der Hauptverkehrsrouten) möglichst flächendeckend in verkehrsberuhigte 30er-Zonen.

Die Arbeiten wurden Ende August abgeschlossen, die Zonenerweiterung ist gültig ab 1.9.2024