AGWR-Datenblatt für Bauherren und Planverfasser - Angaben zur Nutzungseinheit
Der Bauwerber hat gemäß § 18 Abs.4 NÖ Bauordnung 2014...
DI Martin Reisner
Bauamtsleiter
und Leiter Fachgebiet Bau- und Raumordnung
Um Terminvereinbarung unter 02252 / 76161 - DW 529 wird ersucht.
DI Nicole Tobiaschek
Tel: 02252 / 76161 - DW 536
Barbara Hönigsperger
Tel: 02252 / 76161 - DW 529
Thomas Koisser
Tel: 02252 / 76161 - DW 531
Daniela Hajek
Tel: 02252 / 76161 - DW 537
Der Bauwerber hat gemäß § 18 Abs.4 NÖ Bauordnung 2014...
Der Bauwerber hat gemäß § 18 Abs.4 NÖ Bauordnung 2014...
Um an einen Wasserneuanschluss zu gelangen, ist es leider...
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §90 StVO...
Ansuchen um Ausnahme gemäß § 45 STVO 1960 („Ausnahmen...
Anzeige eines Bauvorhabens nach § 15 NÖ Bauordnung 2014...
Anzeige des Baubeginns durch den Bauherrn nach § 26 Abs. 1...
Ansuchen des Bauwerbers um Baubewilligung nach § 14 NÖ...
Bekanntgabe eines Bauführerwechsels durch den Bauherrn nach...
Bekanntgabe des Bauführers durch den Bauherrn nach § 25...
Bestätigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße...
Ansuchen Baufortschrittsbestätigung, z.B. für...
Anzeige der Fertigstellung durch den Bauherrn nach § 30...
Bekanntgabe Bauwerberwechsel -Â Eintritt neuer Bauwerber in...
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO...
Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland, Antrag gemäß...
Ansuchen um Herstellung eines Anschlusses an den...