Rechnungsabschluss 2023

Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2023 liegt gemäß § 83, Abs. 5., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 04.03.2024 bis 18.03.2024 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2023 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.

Gemäß § 84 NÖ Gemeindeordnung wird der Rechnungsabschluss 2023 über das Programm „Offener Haushalt“ www.offenerhaushalt.at in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.