Rechnungsabschluss 2024
Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2024 liegt gemäß § 83, Abs. 5., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 10.03.2025 bis 24.03.2025 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2024 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.
Gemäß § 84 NÖ Gemeindeordnung wird der Rechnungsabschluss 2024 über das Programm „Offener Haushalt“ www.offenerhaushalt.at in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.