Geburten

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bad Vöslau ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, die im Gemeindegebiet von Bad Vöslau und Sooß stattfinden.

Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden nachfolgende Unterlagen benötigt

  • Eheliche Kinder
    • Heiratsurkunde der Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
    • ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung
  • Uneheliche Kinder
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
    • ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung
    • ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis
      • Lichtbildausweis
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
      • Meldezettel
      • ggf. Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung

Bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes mit Vaterschaftsanerkenntnis müssen auf Grund diverser Unterschriften beide Elternteile anwesend sein!

Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei, ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde € 9,30.