Geburten
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bad Vöslau ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, die im Gemeindegebiet von Bad Vöslau und Sooß stattfinden.
Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden nachfolgende Unterlagen benötigt
- Eheliche Kinder
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung
- Uneheliche Kinder
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Mutter schon einmal verheiratet war: Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnung
- ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Meldezettel
- ggf. Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung
Bei der Geburtsbeurkundung eines unehelichen Kindes mit Vaterschaftsanerkenntnis müssen auf Grund diverser Unterschriften beide Elternteile anwesend sein!
Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei, ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde € 9,30.