Hochzeiten

TERMINANFRAGEN für Eheschließungen

Für Terminanfragen und Auskünfte betreffend der Raummieten wenden Sie sich bitte an das Standesamt Bad Vöslau:

  • Frau Elfriede Lielacher 02252 / 76 161-540
  • Herr Andreas Grotka 02252 / 76 161-541

URKUNDENVORLAGE

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Verlobte oder Partnerschaftswerber mit österreichischem Personalstatut haben zur Beurteilung ihrer Ehefähigkeit oder ihrer Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, vorzulegen (§6 Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung):

  • Geburtsurkunde (wenn ihre Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist, eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde)
  • einen Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt, den Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis über deren Auflösung (z.B. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftstempel, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder
  • Nachweis über das Führen akademischer Grade oder Standesbezeichnungen
  • wenn Sie minderjährig sind, außer den oben angeführten Urkunden:
    • Verlobte zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr den Gerichtsbeschluss über die Ehefähigkeitserklärung
    • minderjährige Verlobte die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder den Gerichtsbeschluss, mit dem die Zustimmung ersetzt wird

Das Standesamt kann weitere Urkunden oder Nachweise verlangen, wenn dies zur Beurteilung der Ehefähigkeit oder der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, oder für Eintragungen in das ZPR im Zusammenhang mit der Eheschließung oder der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlich ist.

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Verlobte oder Partnerschaftswerber, deren Personalstatut nicht das österreichische Recht ist, haben zusätzlich vorzulegen:

  • eine Bestätigung ihrer Ehefähigkeit oder ihrer Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können; (je nach Staat – Ehefähigkeitszeugnis, Ledigenbescheinigung, Affidavit)
  • weitere Urkunden, die nach dem Recht, das für sie auf Grund ihres Personalstatutes maßgebend ist, für die Eheschließung oder die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlich sind.

Ausländische Personenstandsurkunden werden, je nach Staat, entweder ohne weiteres akzeptiert, oder benötigen eine Überbeglaubigung bzw Apostille.
Fremdsprachige Urkunden sind mit einer in Österreich erfolgten, beglaubigten Übersetzung vorzulegen.


KOSTEN

Die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die im Zuge der Durchführung der standesamtlichen Trauung eingehoben werden, kann sehr unterschiedlich sein.

  • Ermittlung der Ehefähigkeit ohne ausländische Schriften € 50,-
  • Ermittlung der Ehefähigkeit mit ausländischer Schrift € 130,-
  • Hinzu kommen noch Trauungsgebühren, welche (u.a. abhängig vom Zeitpunkt der Trauung) von € 5,45,- bis € 54,50- ausmachen.
  • Kommissionsgebühr - zusätzlich für Trauungen außerhalb des Amtsgebäudes:
    • Euro 200,- (innerhalb der Amtsstunden)
    • Euro 280,- (außerhalb der Amtsstunden an Werktagen einschließlich Samstag)

HOCHZEITSORTE

Für ihre standesamtliche Trauung stehen Ihnen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Trauungssaal im Rathaus (bis ca 30 Personen)
  • Festsaal im Rathaus (bis ca 100 Personen)
  • Gemeindesaal Sooß – klein
  • Gemeindesaal Sooß – groß
  • Musikpavillon im Kurpark

Ebenso können Sie in vielen Gastronomiebetrieben in Bad Vöslau und Sooß ihre Eheschließung vornehmen lassen.