Feuerbrand - eine bedrohliche Pflanzenkrankheit

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit, die eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölze (Fam. Rosengewächse) darstellt, aber für Mensch und Tier ungefährlich ist!
Bedroht sind unter anderem Apfel-, Birne- und Quittenbäume, sowie auch Els-, die Vogel- und die Apfelbeere.
An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf. Die Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz. Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten und über den Winter hinweg bleiben an den verbrannt aussehenden Zweigpartien die abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte hängen (Fruchtmumien). (= daher der Name „Feuerbrand".)

Die äußerst leicht übertragbare Krankheit ist als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT !!!!! Melden Sie bitte jeden Verdachtsfall an die Stadtgemeinde Bad Vöslau Tel 02252 / 761 61. Entfernen Sie verdächtige Zweige nicht selbst, es besteht akute Verschleppungsgefahr. Die Arbeiten werden in der Folge von ausgebildetem Personal durchgeführt.

Es wird verstärkt versucht, befallene Pflanzen durch Ausschnitt zu erhalten, bei stark fortgeschrittenem Befall oder bei Befallsherden in Stammnähe sind betroffene Pflanzen zu roden. Diese Vorgangsweise wird in ganz NÖ praktiziert, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Pflanzen mit verdächtigen Symptomen sind umgehend am Gemeindeamt oder beim Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde zu melden, je früher gemeldet wird, desto eher können betroffene Pflanzen durch Ausschnitt gerettet werden.

Dem Pflanzenbesitzer entstehen keine Kosten, Abklärung und Bekämpfungsmaßnahmen werden aus öffentlichen Mitteln beglichen.

Verdächtige Pflanzen- bzw. Pflanzenteile nicht berühren, es besteht akute Verschleppungsgefahr. Für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr.

Mit den momentan zur Verfügung stehenden chem. Bekämpfungsmitteln kann bei bereits befallenen Pflanzen kein Bekämpfungserfolg erzielt werden.

Zierwirtspflanzen mit verdächtigen Symptomen auf öffentlichen Flächen und in Hausgärten sind ebenfalls zu melden.

Für Obstbäume die dem Erwerb dienen, kann eine Entschädigung gewährt werden, wenn diese ordnungsgemäß gerodet wurden und wieder nachgesetzt werden.

Feuerbrandverordnung 2015

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