Information der BH Baden - Hundehalter

Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für ihre Hunde gegenüber dem freilebenden Wild. Hundehalter, die ihre Verwahrung- und Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden vernachlässigen, sodass diese im Jagdgebiet wildern, revieren bzw. herumstreunen, machen sich gemäß § 135 Abs. 1, Ziffer 9 des NÖ Jagdgesetzes 1974 strafbar und können wegen dieser Verwaltungsübertretung mit bis zu € 15.000,-- bestraft werden.

Um solche Rechtsfolgen sicher zu vermeiden:

HUNDE AN DIE LEINE !