Eintragung von Unionsbürger/innen in die Europa-Wählerevidenz

Unionsbürger/innen, die ihren Hauptwohnsitz in Bad Vöslau haben und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, werden auf Antrag, für die Dauer ihres Aufenthaltes in Österreich in die Europa-Wählerevidenz eingetragen, wenn sie bei Antragstellung einen gültigen Identitätsausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis) vorlegen und eine förmliche Erklärung (Europa-Wähleranlageblatt) abgeben, dass sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die Mitglieder im Sinne des Art. 23a B-VG wählen wollen und im Herkunftsland ihres aktiven Wahlrechts nicht verlustig gegangen sind.

Anträge sind im Rathaus Bad Vöslau, Bürgerservicestelle, während der Öffnungszeiten einzubringen. Die hierfür erforderlichen Antragsformulare liegen dort auf, oder können hier ausgedruckt werden: www.badvoeslau.at 

Die nächste EU-Wahl wird am 26.Mai 2019 stattfinden. Wahlberechtigt sind dann nur jene Unionsbürger, die bis zum Stichtag 12.März 2019 in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind.

Der Bürgermeister
DI Christoph Prinz