Gebührenbremse 2024
Gutschrift mit Vorschreibung 3. Quartal 2024
Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse von insgesamt 150 Millionen Euro beschlossen.
Auf die Stadtgemeinde Bad Vöslau entfallen davon € 206.861,00
In der Sitzung vom 21. März 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, diesen eingelangten Zweckzuschuss in der Gebührenabrechnung für die Kanalbenützungsgebühr im 3. Quartal zu berücksichtigen. Der ermittelte Betrag wird in der aktuellen Vorschreibung für das 3. Quartal (Fälligkeit 15.08.2024) ausgewiesen und als Gutschrift in Abzug gebracht.