Gelbe Bodenmarkierung – Halten und Parken verboten!

Immer häufiger findet man gelbe Markierungen am Straßenrand oder auf der Gehsteigkannte, seit 2011 sind diese wieder in der Straßenverkehrsordnung verankert und reduzieren den Schilderwald. Leider sind sie noch nicht bei allen Autofahrern bekannt.

Die durchgehende gelbe Linie am Fahrbahnrand oder Randstein bedeutet „Halten und Parken verboten“ bei strichlierter Linie darf man Halten und eine Ladetätigkeit ausführen, nicht aber parken.

In Bad Vöslau finden sie diese Linien z.B. in der Konrad Poll-Straße.

Foto: Stadtgemeinde Bad Vöslau