Gemeinderatswahl 2025
KUNDMACHUNG zur bevorstehenden Gemeinderatswahl 2025
Die NÖ Landesregierung hat am 5. März 2024 aufgrund des § 1 Abs. 4 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350, verordnet:
„VERORDNUNG über die Ausschreibung der Gemeinderatswahl. Für die Gemeinderatswahl wird als Wahltag Sonntag, der 26. Jänner 2025 bestimmt. Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der 30.September 2024. Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder (§ 19 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000) beträgt 37 Personen.
Der Bürgermeister:
Christian Flammer
Gemeinderatswahl 2025
Am Sonntag, den 26. Jänner 2025 finden in Bad Vöslau Gemeinderatswahlen statt. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer persönlichen Terminplanung den Wahltag! Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag 30. September 2024 seinen Hauptwohnsitz in Bad Vöslau hatte.
Festsetzung der Wahlsprengel, der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit
Der Wahlsprengel 1 umfasst:
Am Viertelgraben, Schloßplatz, Wr. Neustädterstraße (Hausnummer 1 bis 57 ungerade und 2 bis 50 gerade)
Wahllokal: RATHAUS-Extrazimmer, Schloßplatz 1
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 2 umfasst:
Ernst Wutzel-Gasse, Gärtnergasse, Herrmanngasse, Hochstraße, Hügelgasse, Kernstockgasse, Kirchenplatz, Kreuzgasse, Morenogasse, Mühlgasse, Pater Godfried-Gasse, Rathausgasse, Schubertplatz.
Wahllokal: RATHAUS-Bürgerservice, Schloßplatz 1
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 3 umfasst:
Alleegasse, Bahnstraße, Brümmerstraße, Edgar Penzig Franz-Straße, Franz Pexa-Gasse, Guttmannstraße, Hans Herzog-Gasse, Josef Erl-Gasse, Konrad Poll-Straße, Mariengasse, Roseggerstraße, Rudolf Schön-Gasse, Schlossgasse.
Wahllokal: SCHLOSSKINDERGARTEN, Edgar Penzig Franz-Straße 2
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 4 umfasst:
Am Harzberg, Am Weinfried, Anzengruberstraße, Dr. Sigmund Stransky-Straße, Florastraße (ausgenommen Florastraße 1-5), Franz von Suppé-Weg, Johann Strauß-Straße, Josefsplatz, Lange Gasse, Maital, Malfattiweg, Oberkirchengasse (Hausnummer 1 bis 5b), Viktoriaweg, Waldwiese.
Wahllokal: KURSALON, Waldwiese 2
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 5 umfasst:
Dammgasse, Friesstraße, Ghegagasse, Kudernagasse, Sportplatzgasse, Tattendorferstraße (westlich der Bahn, Hausnummer 1 bis 39).
Wahllokal: FEUERWEHRZENTRALE, Friesstraße 10
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 6 umfasst:
Breyergasse, Castelligasse, Dr. Mayer Gunthof-Straße, Falkstraße, Färberstraße, Gewerbegasse, Geymüllerstraße, Griesenäckerstraße, Hansengasse, Hanuschgasse, Heilquellengasse, Industriestraße, Josef Haydn-Gasse, Nägelistraße, Raulestraße, Rebengasse, Rudolf Reiter-Straße, Sinagasse, Sooßer Straße (ausgenommen Haus Nr. 25), Ungerfeldgasse, Webergasse, Weinstockgasse, Winklergasse, Winzergasse, Wolfstraße, Ziegelofengasse.
Wahllokal: VOLKSSCHULE VÖSLAU, Raulestraße 6
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 7 umfasst:
Anton Bauer-Straße, Badnerstraße, Bremengasse, Fuchsenzeile, Goldeckgasse, Grillparzergasse, Gürtelgasse, Hans Haderer-Gasse, Heidegasse, Jägermayerstraße, Ludwigstraße, Martin Luther-Gasse, Schlumbergerstraße, Waldandachtsstraße, Zieglerstraße.
Wahllokal: TURNHALLE SPORTMITTELSCHULE, Raulestraße 9
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 8 umfasst:
Altenberggasse, An der Remise, August Schneider-Gasse, Bahnzeile, Beethovengasse, Brucknergasse, Druckhausstraße, Energiestraße, Fasangasse, Feldgasse, Flugfeldstraße, Franz Wippel-Gasse, Friedrich Kheck-Straße, Gartengasse, Grazer Straße, Ignaz Graf-Gasse, Kanalgasse, Lehargasse, Mozartgasse, Nikolaus Lenau-Gasse, Paitzriegelgasse, Quellenstraße, Schilfweg, Swarovskygasse, Tattendorferstraße (östlich der Bahn, Hausnummer 44 bis Ende), Wiener Straße, Zwierschützgasse.
Wahllokal: FIRMA LECHNER, Flugfeldstraße 60
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 9 umfasst:
Bachgasse, Bouégasse, Dr. Walter Gebhart-Gasse, Forstschulgasse, Franz Prendinger-Straße, Gerichtsweg, Josef Brückl-Gasse, Kottingbrunner Straße, Magdalenengasse, Michael Scherz-Straße, Petzgasse, Rudolf Buchart-Gasse, Schillergasse, Schnöllergasse, Ufergasse, Wasserleitungsgasse,
Wahllokal: KINDERGARTEN GERICHTSWEG, Gerichtsweg 13
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 10 umfasst:
Am Felde, Aubachgasse, Breitegasse, Brunngasse, Faltorgasse, Hamerlinggasse, Hofgasse, Johannesgasse, Lannergasse, Lindenberggasse, Millöckergasse, Neugasse, Perschlinggasse, Sackgasse, Schrammelgasse, Teichgasse.
Wahllokal: VOLKSSCHULE GAINFARN, Hauptstraße 56
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 11 umfasst:
Feuerwehrplatz, Grafgasse, Hauptstraße, Kirchengasse, Oberkirchengasse (Hausnummer 6 bis Ende), Raiffeisengasse, Sellnergasse.
Wahllokal: VOLKSSCHULE GAINFARN, Hauptstraße 56
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 12 umfasst:
Berggasse, Forstnergasse, Friedhofgasse, Gmöslweg, Goethegasse, Großauer Straße, Kurzegasse, Mariazeller Zwickl, Merkensteiner Straße, Oskar Helmer-Straße, Resselgasse, Spitalgasse, Steinbruchgasse, Steinplattengasse, Wassergasse, Zeiselgasse.
Wahllokal: VOLKSSCHULE GAINFARN, Hauptstraße 56
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Der Wahlsprengel 13 umfasst:
Anton Krenn-Straße, Berndorferstraße, Fichtenweg, Flurgasse, Föhrenweg, Forsthausstraße, Haidlhof, Haidlhofer Straße, Hofstätten, Kleinfeldgasse, Kreiteck, Ohmanngasse, Prof.Pfann-Straße, St.Veiter-Straße, Schulgasse, Sonnberggasse, Tannenweg, Vogelsanggasse, Vöslauer Straße, Waldgasse.
Wahllokal: AMTSHAUS GROSSAU, Berndorferstraße 14
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 14 Uhr
Der Wahlsprengel 14 umfasst:
Sooßerstraße 25 (NÖ. Landespflegeheim)
Wahllokal: NÖ. PFLEGE- UND BETREUUNGSZENTRUM, Sooßerstraße 25
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 8 bis 11 Uhr
Der Wahlsprengel 15 umfasst:
Florastraße 1 - 5 (Residenz)
Wahllokal: RESIDENZ, Florastraße 1 – 5
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 8 bis 11 Uhr
Der Wahlsprengel 16 umfasst:
Grenzgasse, Johann Hönigsberger-Gasse, Kleegasse, Kornblumengasse, Landstraße, Liliengasse, Marienhofgasse, Primelgasse, Rohrgasse, Veilchengasse, Wiesengasse, Wr. Neustädter-Straße (Hausnummer 52-Ende gerade und 59-Ende ungerade).
Wahllokal: KINDERGARTEN SONNENBLUMENWEG, Sonnenblumenweg 4
Verbotszone: 5m im Umkreis
Wahlzeit: 7 bis 15 Uhr
Meine Wahlkarte & Meine Wahlinfo zur Gemeinderatswahl 2025
Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben- und Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden. ACHTUNG: Aufgrund von Zustellproblemen, die außerhalb des Bereiches der Stadtgemeinde liegen, kann es vorkommen, dass die „Amtliche Wahlinformation“ nicht ankommt. Dann einfach nur einen amtlichen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitnehmen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mittels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.
Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse. Ansuchen um eine Wahlkarte für die Gemeinderatswahl 2025
Wählen mit Wahlkarten:
Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.
- Sobald die Wahlkarte persönlich im Rathaus ausgefolgt wurde, kann sofort im Bürgerservice gewählt und diese auch gleich hier abgegeben werden. Dies wird ab ca. 2. Jänner 2025 möglich sein.
Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
- Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.
- Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die postalische Beantragung und die postalische Zustellung mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Die Stadtgemeinde Bad Vöslau hat auf den Postweg keinen Einfluss. Für abhanden gekommene Wahlkarten darf kein Duplikat ausgestellt werden.