Heizkostenzuschuss des Landes NÖ 2024/2025

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.

Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Anspruchsberechtigte Personen:

1.

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • Staatsangehörige des EWR und der Schweiz
  • Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG
  • Aufenthaltstitel Familienangehörige, wenn seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig
  • Asylberechtigte

2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

3. Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?

Als Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2024 die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG. Ab 1. Jänner 2025 wird es neue Richtsätze geben.

  • Alleinstehende: € 1.217,96
  • Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.921,46
  • Paar, 1 Kind: € 2.108,96
  • Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 187,93
  • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 703,50

Für Bezieher von Kinderbetreuungsgeld und von AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld u. Notstandshilfe) gelten die folgenden Richtsätze:

  • Alleinstehende: € 1.420,95
  • Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 2.241,70
  • Paar, 1 Kind:  € 2.460,95
  • Erhöhung der Grenze für jedes weitere Kind um: € 219,25
  • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 820,75

Wie hoch ist der NÖ Heizkostenzuschuss pro Haushalt?

Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2024/2025 pro Haushalt einmalig € 150,--.

Wo und bis wann ist eine Antragstellung möglich?

Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2025 beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes (Rathaus Bad Vöslau, Bürgerservicestelle und 1. Stock, Allgemeine Verwaltung, Frau Taghizade-Stepan) möglich.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html.