Illegale Müllablagerung auf öffentlichen Grund ODER Illegale Müllablagerung vor dem eigenen Grundstück

Illegalle MüllablagerungODER Gut gemeinte Aktionen, die Probleme mit sich bringen ODER Gut gemeinte Aktionen, die Probleme verursachen

Da es in Bad Vöslau immer häufiger vorkommt, dass von BürgerInnen Möbel und anderer Sperrmüll auf den Straßen „zum Verschenken“ angeboten werden, möchte der GVA Baden über dieses Vorgehen informieren. Abfall, der aufgrund seiner Größe (nicht Menge!) keinen Platz in Ihrer Restmülltonne findet, wird als Sperrmüll bezeichnet. Dieser gehört auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Ihrer Gemeinde entsorgt und darf nicht auf öffentlichen Grund zur kostenlosen Weitergabe angeboten werden.

Dieses Vorgehen ist nicht nur verboten, sondern bringt auch einige Gefahren mit sich:

  • Es kann zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen. Ist der Gehsteig mit Sperrmüll vollgeräumt, müssen FußgängerInnen auf Fahrbahn ausweichen.
  • Durch heimische „Bastler“ oder ausländische „Sperrmülltouristen“ wird der, auf öffentlichen Grund, bereitgestellte Abfall durchwühlt und auf eine große Fläche verteilt. (Brauchbares wird mitgenommen, nicht mehr Benötigtes wird liegen gelassen.)

Gegenstände, die noch intakt sind, können bei sozialen Einrichtungen abgegeben und gespendet werden. 

Telefonische Beratung: 02234/74151 durch GVA-AbfalleraterInnen MO-FR 8:00-12:00, zusätzlich durch das Abfallberatungstelefon DI 16:00-18:00 und FR 12:00-14:00.
Schriftlich steht der GVA Baden unter abfallberatung@gvabaden.at zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gvabaden.at

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