Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes und des Bebauungsplanes
Die Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm und den Bebauungsplan in einigen Punkten abzuändern.
In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchige Auflagefrist von 11. November bis 23. Dezember 2024, im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.