Rechnungsabschluss 2022

Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2022 liegt gemäß § 83, Abs. 5., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 06.03.2023 bis 20.03.2023 zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2022 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.

Gemäß § 84 NÖ Gemeindeordnung wird der Rechnungsabschluss 2022 über das Programm „Offener Haushalt“ www.offenerhaushalt.at in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.