Sachverhaltsdarstellung"Goisser Wiese" (Gainfarn)
Regelungsinhalte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes
Das Siedlungserweiterungsgebiet „Goisser Wiese“
Weiters ist den zugehörigen Zielsetzungen im Ziele-Maßnahmen-Katalog Rechnung zu tragen. Diesen zufolge wird mit einer maßvollen Bevölkerungsentwicklung mit max. 16.000 Einwohner inkl. Nebenwohnsitzfällen bis zum Jahr 2033 gerechnet. Diese soll dabei vornehmlich durch eine Nachverdichtung bzw. Nachnutzung von innerstädtischen Gunstlagen sowie die Verwertung bestehender Baulandreserven erfolgen. Bei Erreichen obiger Einwohnerschwelle, spätestens jedoch im Rahmen der Evaluierung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (planmäßig im Jahr 2031), wird eine Neubewertung der Planungsstrategie auf Basis der tatsächlichen Entwicklung vorgenommen.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die bestehenden Regelungen weder eine zeitnahe, noch unkontrollierte Entwicklung des Siedlungserweiterungsgebietes erwarten lassen, zumal jegliche Widmungsänderung durch die Fachabteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit den Zielsetzungen und Intentionen geprüft wird und einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
Auch politisch ist die Sachlage klar: Wie Bürgermeister Christian Flammer ausdrücklich festhält, ist eine Bebauung der gegenständlichen Freifläche für die nächsten Jahrzehnte NICHT vorgesehen. Auch ist zu prüfen, ob künftig überhaupt ein Bedarf nach diesem Siedlungserweiterungsgebiet bestehen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige bei einer „Google-Suche“ auffindbare Dokumente NICHT zwangsläufig den aktuellen Rechtsstand abbilden. Mit Blick auf die „Goisser Wiese“ handelt es sich um veraltete Auflageunterlagen, die noch am Datenserver der Stadtgemeinde aufliegen, jedoch nicht mehr auf der Website der Stadtgemeinde aufgerufen werden können. Ersichtlich wird diese Abweichung darin, dass das angeführte Datum zum Planungstand mit Juni 2020 deutlich vor jenem des Beschlusses im Gemeinderat mit März 2021 gelegen ist bzw. auch kein Vermerk auf eine Beschlussfassung im Gemeinderat angebracht ist. In Folge der öffentlichen Auflage und der Abstimmung mit den Fachabteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung kam es im Zuge der Beschlussfassung zu wesentlichen Änderungen, die sich bei einer einfachen oberflächlichen Internetsuche nicht finden lassen, jedoch bei Nachfrage am Stadtamt ohne Weiteres in Erfahrung gebracht werden können.
Die Protokolle der Sitzungen des Gemeinderates können auf der Website der Stadtgemeinde Bad Vöslau eingesehen werden. Für Informationen und Auskünfte zum Örtlichen Entwicklungskonzept, Fragen zum Planungsstand oder auch eine Einsicht in die Unterlagen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.
Bad Vöslau, am 14. Jänner 2025