Gratis Öffis testen: Schnuppertickets ausborgen

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau hat zwei „VOR-Schnuppertickets“ gekauft. Diese übertragbaren Jahreskarten können ab 1. Juni 2023 von allen Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürgern kostenlos entliehen werden.

Die VOR-Schnuppertickets gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel in der gesamten Metropolregion Wien, NÖ und Bgld. inkl. der Westbahn, der Mariazeller-Bahn, der Badner Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs sowie P&R Garagen an den Bahnhöfen.

Die Schnuppertickets können von allen in Bad Vöslau mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für eine begrenzte Zeitdauer (max. 3 Tage am Stück) gratis ausgeliehen werden. Pro Bürger:in sind sechs Entleihtage im Monat, maximal jedoch 30 Entleihtage im Jahr möglich (Abhol- und Rückgabe-Tag werden jeweils als voller Entleihtag gerechnet).

Das Schnupperticket gilt immer für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket lösen.

Ausleihvorgang
Die Reservierung der Tickets erfolgt online über www.schnupperticket.at/badvoeslau oder über die Bürgerservicestelle im Rathaus der Stadtgemeinde Bad Vöslau.
Die Fahrkarten werden beim Bürgerservice im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Der Tag der Abholung sowie die Rückgabe wird als voller Entleihtag gerechnet. Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust und Säumniszuschlag) mit der Unterschrift bestätigt.

Öffnungszeiten Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde Bad Vöslau:
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch | 14.00 bis 19.00 Uhr
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurfs der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten des Rathauses (grüne Tür) erfolgen.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben und stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so wird den Fahrkartennutzer:innen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte verrechnet.

Sollte ein reserviertes Ticket aufgrund einer nicht zeitgerechten Retournierung nicht ausgehändigt werden können, kann die Gemeinde für daraus entstandene Unkosten (z.B. Ticketpreis) nicht belangt werden.

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung oder kurzfristigen Stornierungen wird um ehestmögliche Information ersucht (online unter stadtgemeinde@badvoeslau.at oder telefonisch bei der Bürgerservicestelle 02252/76161).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

Verlust des Tickets
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz der Fahrkarte(n) verantwortlich. Die Kosten des KlimaTicket MetropolRegion in Höhe von € 915,00 sind vom Verlustträger zu ersetzen.

Stand: Mai 2023, vorbehaltlich etwaiger Änderungen dieser Nutzungsbedingungen.