Bad Vöslau sorgt mit Tempo 30 für mehr Sicherheit

Der Gemeinderat der Stadt Bad Vöslau hat in seiner Sitzung im März die Ausweitung von bestehenden Tempo-30-Zonen beschlossen. Sie folgt damit dem Beispiel vieler anderer Städte wie etwa Bregenz, Leipzig oder Paris. Aber warum wurde dieser Beschluss gefasst? Wo gilt die neue Geschwindigkeitsbeschränkung? Und was soll sie bringen?

Tempo-30-Beschränkungen sind in Bad Vöslau nichts Neues. Die frühesten Verordnungen rühren aus den 1990er Jahren und wurden im Laufe der Zeit – zuletzt 2011 auf der Badener Straße – kontinuierlich erweitert. Aktuell liegen etwas mehr als die Hälfte des 57,5 Kilometer langen Gemeindestraßennetzes innerhalb von kundgemachten 30er-Zonen, knapp drei Kilometer sind als Wohnstraßen kundgemacht. Auf den restlichen 28,6 Kilometern gilt nach wie vor die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern (gem. § 20/2 StVO). Und das wird sich nun ändern.

Die Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses bildet eine Empfehlung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV). Dieses renommierte, auf Unfallprävention spezialisierte Institut hat der Stadtgemeinde Bad Vöslau in einem eigens vorgelegten Konzept empfohlen, auch die restlichen Straßenzüge in reinen Wohngebieten (abseits der Hauptverkehrsrouten) möglichst flächendeckend in verkehrsberuhigte 30er-Zonen (gem. § 43/1 StVO) zusammenzufassen. Von diesem Vorhaben ausgenommen sind lediglich so genannte „Vorbehaltsstraßen“, also jene Landes- und Gemeindestraßen, welche den (über-)regionalen Verkehr aufnehmen und entsprechende Ausbauzustände bzw. Verkehrsmengen aufweisen.

Im Ortsgebiet liegen nachfolgende Straßenzüge im „Vorbehaltsnetz“, sind also auch künftig von der Tempo-30-Regelung nicht betroffen:

  • Landestraße B 212 (nördlicher und südlicher Abschnitt)
  • Badener Straße nördlich der Raulestraße
  • Bahnstraße
  • Friesstraße nördlich der Tattendorfer Straße
  • Tattendorfer Straße zwischen B 212 und Friesstraße
  • Flugfeldstraße
  • Gerichtsweg – Kottingbrunner Straße – Brunngasse
  • Landesstraße B 212 und L 4015 (Großau)

Für die Autolenker in Vöslau, Gainfarn und Großau bedeutet das: Alle Straßen, die außerhalb dieses Netzes liegen und noch kein Tempo-30-Limit ausweisen, werden ab Juni 2024 im Sinne eines „Lückenschlusses“ in verkehrsberuhigte 30er-Zonen umgewandelt. Diese Maßnahme ist klar, verständlich und „fair“, auch ist sie leicht umsetzbar. So werden sämtliche Zoneneinfahrten in der Stadt mit Bodenmarkierungen und Piktogrammen erkenntlich gemacht. Die Möglichkeit einer (mobilen) Radarüberwachung wird geprüft.

Argumentiert wird die Einführung von Tempo 30 in Bad Vöslau mit der erhöhten Verkehrssicherheit. „Bad Vöslau ist eine Kindergarten-, Schul- und Familienstadt. Die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in den Wohngebieten, insbesondere für Familien, Kinder, Schüler und Radfahrer“, betont Verkehrsstadtrat Thomas Lampl und verweist auf die Unfallstatistik. Wie das KFV in seiner Studie festgehalten hat, hat sich seit Einführung der jüngsten 30er-Zonen im Jahr 2011die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden in Bad Vöslau mehr als halbiert.

Österreichweit kamen laut dem Bundesministerium für Inneres 2023 sieben Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren im Straßenverkehr ums Leben, rund 2.500 werden jährlich verletzt. Dass Tempo 30 Leben retten kann, beweisen wissenschaftliche Untersuchungen. Wussten Sie, dass sich der Anhalteweg eines Personenkraftwagens inklusive Reaktionszeit um die Hälfte verringert, wenn das Auto statt 50 Stundenkilometern nur 30 fährt? Betrachtet man den Bremsweg allein, so liegt hier die Reduktion sogar bei rund zwei Drittel. Denn: Prallt ein Fußgänger mit einem 50 Stundenkilometer fahrenden Auto zusammen, so endet dieser Unfall in 80 Prozent der Fälle tödlich. Bei 30 Kilometern pro Stunde sind es „nur“ zehn Prozent.

Fotos: Stadtgemeinde Bad Vöslau