Vier ÖBB-Schnuppertickets ausborgen

Fahrkartengeltung
Mit dem Schnupperticket der Metropolregion Wien/Niederösterreich/Burgenland können Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürger alle öffentlichen Verkehrsmittel in der gesamten Metropolregion Wien, NÖ und Bgld. inkl. der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badener Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs sowie P&R Garagen an den Bahnhöfen mit Zugangsberechtigung in der Ostregion kostenfrei nutzen.

Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.

Ausleihberechtigung
Vier Fahrkarten können von allen in Bad Vöslau mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für einen begrenzten Zeitraum (max. 3 Tage) gratis ausgeliehen werden. Pro BürgerIn sind 10 Entleihtage im Jahr möglich. Innerhalb einer Familie ist es nicht gestattet die Karten weiterzugeben. Als Obergrenze für eine Familie gelten 15 Entlehnungstage im Jahr.
Gäste mit Gästekarte aus Bad Vöslau dürfen sich die Karte maximal 2 Tage ausleihen.

Ausleihvorgang
Die Reservierung der Tickets erfolgt online über www.schnupperticket.at oder über das Bürgerservice der Stadtgemeinde Bad Vöslau.
Die Fahrkarten werden beim Bürgerservice im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Der Tag der Abholung sowie der Rückgabe wird als voller Entleihtag gerechnet. Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust und Säumniszuschlag) mit der Unterschrift bestätigt.

Öffnungszeiten Bürgerservicestelle der Stadtgemeinde Bad Vöslau:
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch | 14.00 bis 19.00 Uhr
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurfs der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten des Rathauses (grüne Tür) erfolgen.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben und stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so wird den Fahrkartennutzer:innen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte verrechnet.

Sollte ein reserviertes Ticket aufgrund einer nicht zeitgerechten Retournierung nicht ausgehändigt werden können, kann die Gemeinde für daraus entstandene Unkosten (z.B. Ticketpreis) nicht belangt werden.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung oder kurzfristigen Stornierungen wird um ehestmögliche Information ersucht (online unter stadtgemeinde@badvoeslau.at oder telefonisch bei der Bürgerservicestelle 02252/76161).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

Verlust des Tickets
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz der Fahrkarte(n) verantwortlich. Die Kosten des KlimaTicket MetropolRegion in Höhe von € 915,00 sind vom Verlustträger zu ersetzen.

Stand: Jänner 2024, vorbehaltlich etwaiger Änderungen dieser Nutzungsbedingungen.